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Anmerkung zu OLG Düsseldorf „Servicemodul“ (Beschl. v. 18.01.2021 – 2 W 24/20)
Mit der Entscheidung „Servicemodul“ vom 18.01.2021 (GRUR-RR 2021, 97) bildet das OLG Düsseldorf seine Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Besichtigungsverfahren in Fällen der Patentverletzung fort. Die Entscheidung schafft einen weiteren Baustein zu den verfahrensrechtlichen Maßnahmen. Zugleich gibt sie den Parteien wertvolle Hinweise für die Prozessführung und den Vortrag „überschießender Informationen“.