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Verfahrenspatente – Papiertiger oder wirksame Schutzrechte?
Gedanken zur „hinreichenden Wahrscheinlichkeit” i.S.d. § 140c PatGWerden Verfahrenspatente verletzt, sehen sich Patentinhaber nicht selten erheblichen Beweisproblemen ausgesetzt. Erschwert wird eine effektive Rechtsdurchsetzung zudem durch die strengen, von der Rechtsprechung für das Besichtigungsverfahren gestellten Anforderungen. Um den Schutz durch Verfahrenspatente nicht leerlaufen zu lassen, ist ein Umdenken hinsichtlich der Anforderungen an die "hinreichende Wahrscheinlichkeit" erforderlich, findet Stephan Neuhaus.
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Anmerkung zu OLG Düsseldorf „Servicemodul“ (Beschl. v. 18.01.2021 – 2 W 24/20)
Mit der Entscheidung „Servicemodul“ vom 18.01.2021 (GRUR-RR 2021, 97) bildet das OLG Düsseldorf seine Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Besichtigungsverfahren in Fällen der Patentverletzung fort. Die Entscheidung schafft einen weiteren Baustein zu den verfahrensrechtlichen Maßnahmen. Zugleich gibt sie den Parteien wertvolle Hinweise für die Prozessführung und den Vortrag „überschießender Informationen“.