-
Anmerkung zu OLG Düsseldorf
„Infusionsvorrichtung“
(Urt. v. 08.04.2021 – 2 U 41/20)Zur Begrenzung der funktionsorientierten Auslegung durch gewürdigten Stand der Technik.
Zur Begrenzung der funktionsorientierten Auslegung durch gewürdigten Stand der Technik.